Achtung !!! Geänderte Mindestmaße für den Wels !!!

In den Viehdammteichen kein Mindestmaß für Wels! Es besteht dort eine Entnahmepflicht! In der Wümme gilt das gesetzliche Mindestmaß für Wels von 50cm!

Abgabe der Fangliste!

In den vergangenen Tagen häuften sich Fälle der nicht abgegebenen Fangmeldungen an den Viehdammteichen. Das ist ein Verstoß gegen die Gewässerordnung und kann einen Ausschluss zur Folge haben!

Mit Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 21.02. wurde für folgende Fischarten das Entnahmefenster festgelegt:

Karpfen 40cm (Mindesmaß) – 60cm (Höchstmaß)

Hecht 60cm (Mindesmaß) – 80cm (Höchstmaß)

Zander 50cm (Mindesmaß) – 70cm (Höchstmaß)

Das bedeutet: Fische, die das Mindesmaß noch nicht erreicht haben und Fische, die das Höchstmaß überschritten haben, sind schonend zurückzusetzen

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